Begriffe der Bauakustik - Luftschalldämmung
Begriffe der Bauakustik – Luftschalldämmung
Die in der Bauakustik vorkommenden Begriffe können schon etwas verwirrend sein. Die verschiedenen Größen unterscheiden sich teilweise nur leicht und man verliert schnell den Durchblick. Prinzipiell sind die Begriffe der Bauakustik in Normen wie die ÖNORM B 8115-2 oder die OIB Richtlinie Nr. 5 in Österreich und die Normenreihe DIN 4109 (seit 2016 bzw. 2018 neu) in Deutschland festgelegt. Diese Normen werden auch zum vertiefenden Studium nahegelegt (im speziellen ÖNORM B 8115-1). Aus diesen Regelwerken können empfohlene Anforderungen für die Luft- und Trittschalldämmung entnommen werden und die zugehörigen Berechnungsverfahren angewandt werden (s. a. EN 12354 Teil 1 und Teil 2).Dieser Artikel ist an Architekten und am Bau beteiligte Personen gerichtet, um einen kurzen und verständlichen Einblick bzw. Überblick über die Unterschiede der Begriffe bzw. Größen in der Bauakustik zu bekommen.
Ganz prinzipiell muss gesagt werden, dass das Ziel immer sein muss eine Anforderung an den Schallschutz zu stellen, welche am fertiggestellten Objekt überprüft werden kann. Es ist zu unterscheiden zwischen Bauteileigenschaften und Gebäudeeigenschaften bzw. Anforderungen. Bauteileigenschaften werden mit dem Schalldämm-Maß Rw beschrieben (z.B. Wandkonstruktionen, Türen) und Anforderungen (Gebäudeeigenschaften) werden mit dem Bau-Schalldämm-Maß R’w (DE) oder der Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w (AT) gestellt.
In der Planungsphase werden Kenndaten für schalldämmende Konstruktionen aus Prüfstandmessungen oder Bauteilkatalogen als Rw herangezogen, um mittels eines Berechnungsverfahrens einen R’w oder DnT,w zu berechnen und mit der Anforderung zu vergleichen. Nach Fertigstellung können festgelegten Werte messtechnisch überprüft werden. Dazu wird die Normenreihe ISO 16238 (seit 2014) herangezogen.
Die DIN 4109 sieht seit 2016 ein neues Sicherheitskonzept vor mit welchem das Vorhaltemaß durch einen pauschalen Sicherheitsbeiwert ersetzt wird. Vom berechneten R’w müssen 2 dB pauschal abgezogen werden und dann mit dem erforderlichen R’w verglichen werden. Eine Ausnahme wird bei Türen gemacht: Der Sicherheitsbeiwert ist gleich 5 dB. Einem Schalldämm-Maß Rw der Tür müssen also 5 dB abgezogen werden. Die Größen Rw,P für Prüfstand und Rw,R für Rechenwert gibt es also nicht mehr.
In Österreich ist in der Normenreihe ÖNORM B 8115 kein äquivalentes Sicherheitskonzept vorgesehen. Es wird jedoch empfohlen jenes der DIN 4109 auch in Österreich anzuwenden.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Begriffe und beschreibt die Unterschiede:
Es ist wichtig zu verstehen, dass das Schalldämm-Maß immer auf eine Fläche bezogen wird, die Schallpegeldifferenz jedoch nicht. Die Werte hängen aber über die Beziehung zusammen: R'=D + 10 log(S/A) in dB
R‘ Bau-Schalldämm-Maß, in dB
D Schallpegeldifferenz, in dB
S Fläche des Trennbauteils, in m²
A äquivalente Absorptionsfläche im Empfangsraum, in m²

