Schallimmissionsschutz
Messung der Schallimmissionspegel
Potentielle Störquellen wie Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm, Gewerbe- und Industrielärm oder Nachbarlärm können messtechnisch erfasst werden, um eine Beurteilung der Schallimmissionen zu ermöglichen. Diese Messungen der Schallimmissionspegel werden vorrangig nach ÖNORM S 5004 mit geeichten Messgeräten durchgeführt. Resultierende Messgrößen sind der äquivalente Dauerschallpegel LA,eq, der Basispegel LA,95 und der Spitzenpegel LA,1. Der genaue Messpunkt ist dabei im Vorhinein zu klären genauso wie ein geeigneter bzw. typischer Zeitraum.
Die Messungen können unbeobachtet oder beobachtet durchgeführt werden, wobei eine beobachtete Messung zu bevorzugen ist. Je nach Messaufgabe kann eine kurzzeitige Messung (1-2 h) ausreichend sein oder es muss eine 24 h Messung durchgeführt werden. Die Messungen werden im Nachhinein ausgewertet,
Messprotokolle und ein Messbericht erstellt. Voraussetzungen für die Messungen sind:
- Zugang zu relevanten Bereichen wie (Gebäude, Grundstücke oder Betriebstätten)
- Stromversorgung
- Mögliche Störquellen wie z.B. Bauarbeiten müssen während der Messungen unterbrochen werden
Gutachten Schallimmissionen nach ÖAL 3
Die Beurteilung erfolgt üblicherweise gemäß ÖAL Richtlinie Nr. 3, in der, kurzgefasst, die ortsüblichen Schallpegel mit den spezifischen Immissionen der Lärmquellen verglichen werden. Die spezifischen Immissionen dürfen die Ortsüblichkeit nicht verschlechtern.
Erstellung von Befund und Gutachten mit folgenden Verfahrensschritten:
- Recherche in bestehenden, strategischen Lärmkarten und Ermittlung der Planungsrichtwerte gemäß ÖNORM S5021 “Schalltechnische Grundlagen für die örtliche Raumplanung und Raumordnung“ bzw. ÖAL Richtlinie Nr.3 „Beurteilung von Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich“.
- Überprüfung der Werte in den Lärmkarten.
- Messung der ortsüblichen Lärmentwicklung vor Ort (ohne die gegenständlichen Anlagen) Gutachten mit Hilfe einer akustischen Berechnung
- Ermittlung der spezifischen Schallimmissionen durch die gegenständlichen Anlagen. Es werden aus den bestehenden Messwerten, Datenblättern oder neu zu erhebenden Messwerten, die Schallleistungen der Geräte berechnet.
- Berechnung der spezifischen Lärmeinträge an ausgewählten Immissionspunkten
- Gutachterliche Beurteilung der ermittelten Werte