Schallschutz
Lärm von Nachbarn im eigenen Wohnbereich (Wohnraum) kann nicht nur massiv stören, sondern auch die Lebensqualität insgesamt vermindern. Auch im Büro können Geräusche und Gespräche aus den Nachbarräumen die Konzentration und Effizienz stören. Aber auch in Konferenz- oder Veranstaltungszentren ist es erwünscht, in nebeneinanderliegen Räumen, parallel Seminare oder Veranstaltungen abhalten zu können ohne sich gegenseitig zu behindern.
Lärm Probleme in geschlossenen Räumen hängen zumeist nicht mit dem Fehlverhalten von Menschen in benachbarten Räumen zusammen, sondern liegen am Schallschutz bzw. der Bauakustik. Der richtige und passende Schallschutz kann zum einen geplant werden und zum anderen gemessen. Gerade in bestehenden Räumlichkeiten ist vor einer Planung von Verbesserungsmaßnahmen eine Messung der Luftschalldämmung, der Trittschalldämmung und oder der Geräusche haustechnische Anlagen sinnvoll.
Es kann sich bei Lärmproblemen im Hochbau zum einen um Luftschall handeln, d. h. im Nebenraum in der Luft erzeugte Geräusche werden über Wände und Decken übertragen und im Empfangsraum wieder an die Luft abgegeben. Es kann sich aber auch um Trittschall handeln, d. h. durch eine impulshafte oder vibrierende mechanische Beanspruchung von Wänden oder Böden entsteht Körperschall, welcher direkt in die Baustruktur eingepflegt und im Empfangsraum wiederum an die Luft abgegeben. Weiter können Lärmstörungen durch haustechnische Anlagen wie Sanitärinstallationen oder Heizungsanlagen entstehen, welche Luft- oder Körperschall über Rohre und Leitungen übertragen.
Unser Angebot
- Planung der Bauakustik bzw. schalldämmender Maßnahmen
- Messung der Luftschalldämmung, Trittschalldämmung und der Geräusche Haustechnischer Anlagen nach ÖNORM ISO EN 16283 Teil 1-3
- Berechnung der schalldämmenden Eigenschaften von geplanten Konstruktionen
- Beratung zu Verbesserungsmaßnahmen
- Erstellung oder Unterstützung von Ausschreibungsunterlagen
- Kurzberatung: Schnelle Einschätzung der Situation und kurze Anleitung der zu treffenden Maßnahmen
Messung Luftschalldämmung
Gemessen werden die Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w sowie das Bau-Schalldämm-Maß R‘w. Dies dient der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung (z.B. nach ÖNORM 8115-2 oder DIN 4109) erfüllt werden. Es wird dazu eine Schallquelle im Senderaum aufgestellt, welcher in kontinuierliches breitbandiges Rauschsignal wiedergibt. Der Schalldruckpegel wird dann im Senderaum, sowie auch im Empfangsraum gemessen. Weiter wird der Hintergrundgeräuschpegel und die Nachhallzeiten im Empfangsraum gemessen. Auf Basis dieser Messungen werden die Standard-Schallpegeldifferenz sowie das Bau-Schalldämm-Maß ausgewertet.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Messung gegeben sein:
- Zugang du den Gebäuden bzw. Räumen
- Türen und Fenster sind eingebaut
- Schächte, Verrohrungen sind verschlossen
- Strom ist vorhanden
- Schallintensive Tätigkeiten können für den Zeitraum der Messungen unterlassen werden
Auf Basis der Messergebnisse werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Es kann sich dabei um die Anbringung von Trockenbau-Vorsatzschalen handeln oder auch um den kompletten Ersatz der Wände.