• Raumakustik

    Eine gelungene akustische Raumgestaltung ist für jedermann direkt spürbar: Niedrige Hintergrundgeräuschpegel, gute Sprachverständlichkeit auch auf weitere Entfernungen und eine insgesamt gute „akustische Atmosphäre“.


    Die Akustik eines Raums nimmt einen wesentlichen Einfluss auf die Funktion und die Qualität der Architektur und bestimmt auch das Wohlgefühl mit. In der Akustik unterscheidet man zwischen Räumen in denen eine gute Hörsamkeit vorliegen soll und Räumen in welchen Lärmvermeidung geschehen soll.

      

    Eine gute Hörsamkeit ist z.B. in Konzertsälen, Musikproberäumen, Hörsälen, Konferenzräumen, Klassenzimmern etc., anzustreben. Lärmvermeidung soll in Großraumbüros, Einzelbüros, Industriehallen, Fabriken, Technischen Räumen oder in Restaurants erreicht werden.

      

    Ablauf der Beratung

      

    Ziel der raumakustischen Beratung ist es die akustische Funktionalität und Qualität in den Räumen sicherzustellen. Folgende Arbeitsschritte sind dafür notwendig:


    1. Projektstart: In diesem Schritt werden die Anforderungen nach Normen, Richtlinien und unseren Erfahrungen definiert. Folgende Normen können dabei herangezogen werden: ÖNORM B 8115-3, OIB Richtlinie Nr. 5, DIN 18041. Es werden die raumakustischen Parameter festgelegt, welche im Rahmen der Projektparameter erreicht werden sollen. Diese Vorgaben sind nach Fertigstellung überprüfbar.
    2. Entwurfsplanung: In diesem Schritt werden die prinzipiellen Lösungswege und die gestalterischen Entscheidungen für jeden Raum erarbeitet. Als Grundlage zur Planung der Maßnahmen werden in bestehenden Räumen die Nachhallzeiten gemessen. Eine Kostenschätzung der Maßnahmen ist Teil dieses Arbeitsschritts.
    3. Detailplanung: In diesem Schritt werden die Maßnahmen konkretisiert und die Planung der Architektur und anderer Fachplaner auf die akustischen Eigenschaften überprüft. Die Kostenschätzung wird genauer.
    4. Fachaufsicht: In diesem Schritt wird die Werksplanung ausführender Firmen begleitet und auch die Baustelle während der Ausführung besucht. Es kann hier notwendig sein, überschlägige Messungen durchzuführen, um frühzeitig mögliche Mängel zu erkennen.
    5. Abnahmemessungen: Zum Abschluss werden alle raumakustischen Parameter messtechnisch überprüft und einem Abschlussbericht festgehalten.

      

    Unser Angebot

    • Beratung und Planung Raumakustischer Maßnahmen
    • Erstellung oder Unterstützung von Ausschreibungsunterlagen
    • Messung Raumakustischer Parameter nach ISO 3382 Teil 1 – 3 (Dodekaeder, Impulsantworten)
    • Simulation der Raumakustik mit einem 3D CAD Modell mittels Ray-Tracing, Image-Source-Method oder Hybridverfahren
    • Berechnung von Raummoden und akustischer Maßnahmen für kleine Räume
    • Kurzberatung: Schnelle Einschätzung der Situation und kurze Anleitung der zu treffenden Maßnahmen
  • Beschallung und Medientechnik

    Beschallungsanlagen und medientechnischen Einbauten sind aus modernen Veranstaltungsräumen nicht mehr wegzudenken. Ton-, Licht-, Video- und Bühnentechnik bedürfen einer genauen Betrachtung bezüglich Bedarfs, Qualität und Kosten.

      

    Man unterscheidet in der Beschallungstechnik verschiedene Kategorien je nach Einsatzgebiet:


    • Alarmtöne: Fabrikhallen, Tunnel
    • Sprache (einfach): Bahnhöfe, Tunnel,
    • Supermärkte, kleine Sportstätten
    • Sprache (hoher Anspruch): Hörsäle, Stadien, Konferenzräume, Theater
    • Musik (einfach): Hintergrundbeschallung, Bars, Restaurants, Foyers
    • Musik (hoher Anspruch): Konzertbeschallung, Kino, Stadien, Oper
    • Geräusche/Klänge: Museen, Klanginstallationen, Themenparks, etc.

      

    Spezielle Beschallungsanlagen sind sogenannte Elektroakustische Notfallsysteme (ENS) bzw. Sprachalarmanlagen (SAA), welche zur Sprachalarmierung im Brandfall bzw. Notfall eingesetzt werden.  Dabei ist ein ausreichender Schalldruckpegel und eine ausreichende Sprachverständlichkeit im gesamten Wirkungsbereich mit der Sprachalarmanlage zu erreichen. Die Sprachverständlichkeit wird dabei durch das Hintergrundgeräusch und die Raumakustischen Gegebenheiten (Nachhall) eingeschränkt. Internationale und nationale Normen und Richtlinien definieren dafür die Anforderungen (ISO EN 50849, TRVB 158 S, DIN 14675, DIN VDE 0833-4, EN 54). Ist es abzusehen, dass die Umgebung in welcher eine Sprachalarmanlage eingesetzt werden soll, raumakustisch nicht trivial einzuschätzen ist, so ist es notwendig eine akustische Simulation der Umgebung durchzuführen.

      

    Akustische Simulation

      

    Für eine Simulation müssen zuerst die technischen Anforderungen und daraus die akustischen Anforderungen geklärt werden. Ausgewählte Lautsprecher Fabrikate und Montagepositionen werden sodann auf ihre Tauglichkeit, eventuell in verschiedenen Varianten, in der Simulation überprüft. Dazu ist s notwendig ein 3D CAD Modell zu erstellen, welche für akustische Simulationen geeignet ist. Ein solches Modell unterscheidet sich üblicherweise sehr stark von Architektonischen 3D Modellen, da eine wesentlich geringere Detailgenauigkeit notwendig ist und zum anderen ein geschlossenes Modell notwendig ist. Es werden sodann die Schalldruckpegel, breitbandig wie auch in einzelnen Frequenzbändern, und deren Verteilung im Raum untersucht. Weiter werden akustische Parameter wie Frequenzgang, Sprachverständlichkeit (Speech Transmission Index, STI), Deutlichkeits- bzw. Klarheitsmaß und Nachhallzeiten untersucht. Bei der Simulation der Sprachverständlichkeit ist es essentiell die vorherrschenden Grundgeräuschpegel und -spektren, sowie den Signal Masking Effekt zu berücksichtigen. Ziel ist es die gestellten Anforderungen unter den gegebenen Bedingungen zu erreichen und dies kompakt mit den Simulationsergebnissen darzustellen.

  • Schallschutz

    Lärm von Nachbarn im eigenen Wohnbereich (Wohnraum) kann nicht nur massiv stören, sondern auch die Lebensqualität insgesamt vermindern. Auch im Büro können Geräusche und Gespräche aus den Nachbarräumen die Konzentration und Effizienz stören. Aber auch in Konferenz- oder Veranstaltungszentren ist es erwünscht, in nebeneinanderliegen Räumen, parallel Seminare oder Veranstaltungen abhalten zu können ohne sich gegenseitig zu behindern.


    Lärm Probleme in geschlossenen Räumen hängen zumeist nicht mit dem Fehlverhalten von Menschen in benachbarten Räumen zusammen, sondern liegen am Schallschutz bzw. der Bauakustik. Der richtige und passende Schallschutz kann zum einen geplant werden und zum anderen gemessen. Gerade in bestehenden Räumlichkeiten ist vor einer Planung von Verbesserungsmaßnahmen eine Messung der Luftschalldämmung, der Trittschalldämmung und oder der Geräusche haustechnische Anlagen sinnvoll.


    Es kann sich bei Lärmproblemen im Hochbau zum einen um Luftschall handeln, d. h. im Nebenraum in der Luft erzeugte Geräusche werden über Wände und Decken übertragen und im Empfangsraum wieder an die Luft abgegeben. Es kann sich aber auch um Trittschall handeln, d. h. durch eine impulshafte oder vibrierende mechanische Beanspruchung von Wänden oder Böden entsteht Körperschall, welcher direkt in die Baustruktur eingepflegt und im Empfangsraum wiederum an die Luft abgegeben. Weiter können Lärmstörungen durch haustechnische Anlagen wie Sanitärinstallationen oder Heizungsanlagen entstehen, welche Luft- oder Körperschall über Rohre und Leitungen übertragen.


    Unser Angebot


    • Planung der Bauakustik bzw. schalldämmender Maßnahmen
    • Messung der Luftschalldämmung, Trittschalldämmung und der Geräusche Haustechnischer Anlagen nach ÖNORM ISO EN 16283 Teil 1-3
    • Berechnung der schalldämmenden Eigenschaften von geplanten Konstruktionen
    • Beratung zu Verbesserungsmaßnahmen
    • Erstellung oder Unterstützung von Ausschreibungsunterlagen
    • Kurzberatung: Schnelle Einschätzung der Situation und kurze Anleitung der zu treffenden Maßnahmen

    Messung Luftschalldämmung


    Gemessen werden die Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w sowie das Bau-Schalldämm-Maß R‘w. Dies dient der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung (z.B. nach ÖNORM 8115-2 oder DIN 4109) erfüllt werden. Es wird dazu eine Schallquelle im Senderaum aufgestellt, welcher in kontinuierliches breitbandiges Rauschsignal wiedergibt. Der Schalldruckpegel wird dann im Senderaum, sowie auch im Empfangsraum gemessen. Weiter wird der Hintergrundgeräuschpegel und die Nachhallzeiten im Empfangsraum gemessen. Auf Basis dieser Messungen werden die Standard-Schallpegeldifferenz sowie das Bau-Schalldämm-Maß ausgewertet.


    Folgende Voraussetzungen müssen zur Messung gegeben sein:


    • Zugang du den Gebäuden bzw. Räumen
    • Türen und Fenster sind eingebaut
    • Schächte, Verrohrungen sind verschlossen
    • Strom ist vorhanden
    • Schallintensive Tätigkeiten können für den Zeitraum der Messungen unterlassen werden

    Auf Basis der Messergebnisse werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Es kann sich dabei um die Anbringung von Trockenbau-Vorsatzschalen handeln oder auch um den kompletten Ersatz der Wände.

  • Schallimmissionsschutz

    Messung der Schallimmissionspegel

      

    Potentielle Störquellen wie Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm, Gewerbe- und Industrielärm oder Nachbarlärm können messtechnisch erfasst werden, um eine Beurteilung der Schallimmissionen zu ermöglichen. Diese Messungen der Schallimmissionspegel werden vorrangig nach ÖNORM S 5004 mit geeichten Messgeräten durchgeführt. Resultierende Messgrößen sind der äquivalente Dauerschallpegel LA,eq, der Basispegel LA,95 und der Spitzenpegel LA,1.  Der genaue Messpunkt ist dabei im Vorhinein zu klären genauso wie ein geeigneter bzw. typischer Zeitraum.


    Die Messungen können unbeobachtet oder beobachtet durchgeführt werden, wobei eine beobachtete Messung zu bevorzugen ist. Je nach Messaufgabe kann eine kurzzeitige Messung (1-2 h) ausreichend sein oder es muss eine 24 h Messung durchgeführt werden. Die Messungen werden im Nachhinein ausgewertet,

      

    Messprotokolle und ein Messbericht erstellt. Voraussetzungen für die Messungen sind:


    • Zugang zu relevanten Bereichen wie (Gebäude, Grundstücke oder Betriebstätten)
    • Stromversorgung
    • Mögliche Störquellen wie z.B. Bauarbeiten müssen während der Messungen unterbrochen werden

      

    Gutachten Schallimmissionen nach ÖAL 3

      

    Die Beurteilung erfolgt üblicherweise gemäß ÖAL Richtlinie Nr. 3, in der, kurzgefasst, die ortsüblichen Schallpegel mit den spezifischen Immissionen der Lärmquellen verglichen werden. Die spezifischen Immissionen dürfen die Ortsüblichkeit nicht verschlechtern.

      

    Erstellung von Befund und Gutachten mit folgenden Verfahrensschritten:


    • Recherche in bestehenden, strategischen Lärmkarten und Ermittlung der Planungsrichtwerte gemäß ÖNORM S5021 “Schalltechnische Grundlagen für die örtliche Raumplanung und Raumordnung“ bzw. ÖAL Richtlinie Nr.3 „Beurteilung von Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich“.
    • Überprüfung der Werte in den Lärmkarten.
    • Messung der ortsüblichen Lärmentwicklung vor Ort (ohne die gegenständlichen Anlagen)
    • Gutachten mit Hilfe einer akustischen Berechnung
    • Ermittlung der spezifischen Schallimmissionen durch die gegenständlichen Anlagen. Es werden aus den bestehenden Messwerten, Datenblättern oder neu zu erhebenden Messwerten, die Schallleistungen der Geräte berechnet.
    • Berechnung der spezifischen Lärmeinträge an ausgewählten Immissionspunkten
    • Gutachterliche Beurteilung der ermittelten Werte 
  • Messungen

    Mittels schalltechnischer Messungen können verschiedenste akustische Problemstellungen und Aufgaben maximal objektiviert werden. Z.B.: die Messung von raumakustischen Parametern, die Evaluierung der Funktion einer Beschallungsanlage, die Feststellung baulichen Schallschutzes bzw. der Schalldämmung, die Feststellung von Schallemissionen und Schallimmissionen.


    Der grundlegende Ablauf einer Messung folgt diesem Schema:

    • Genaue Abklärung des zugrundeliegenden Problems und der zu messenden Größen
    • Schaffung der Voraussetzungen einer reibungslosen Messung vor Ort bzw. am Objekt
    • Durchführung der Messungen und Protokollierung der Umgebungsvariablen
    • Auswertung der Messergebnisse und tabellarische oder grafische Darstellung
    • Verfassen eines Messbericht mit allen relevanten Informationen zur Interpretation der Ergebnisse zusammengefasst

    Ist es erwünscht die Messergebnisse zu interpretieren und eine Beurteilung abzugeben, so ist zu diskutieren, ob ein schalltechnisches Gutachten gefragt ist.

    Auf Basis der Messergebnisse können dann Maßnahmen zur Lösung der Akustikprobleme erarbeitet werden.


    Unser Angebot


    • Messung raumakustischer Parameter mittels Impulsantwort (ISO 3382)
    • Messung der Nachhallzeite
    • Messung des Sprachübertragungsindex (STI)
    • Messungen an Sprachalarmierungsanlagen (SAA) bzw. Elektroakustischen Notfallwarnsysteme (ENS)
    • Messung und Kalibrierung von Beschallungsanlagen
    • Messung der Luftschalldämmung, Trittschalldämmung, Geräuschpegel aus haustechnischen Anlagen nach ISO 16283
    • Messung der Schallleistung von Maschinen oder Geräten (Normenreihe ISO 3740)
    • Messung der Schallimmissionspegel nach ÖNORM S 5004
    • Messung des Frequenzspektrums (Fourier Transformation)
    • Dauerschallpegelmessungen bei Bauprojekten, Flughäfen, etc.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Messung notwendig ist, so nutzen Sie unser kurzes Beratungspaket: wir stellen in einem Schnellverfahren, ob die vorliegende Problemstellung eine Messung bedarf. Der Aufwand unsererseits liegt dabei üblicherweise bei 2-4 Stunden.